Inhaber von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken oder Designs) oder Urheber plagen häufig Kopfschmerzen, wenn sie auf einer Online-Plattform Rechtsverletzungen entdecken. Was können Rechtsinhaber vom Digital Services Act erwarten? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Kernpunkte des DSA und bieten zugleich Empfehlungen für Rechteinhaber, wie Sie zukünftig mit Rechtsverletzungen auf Plattformen umgehen müssen.
Online-Plattformen bieten nicht nur eine breite Palette von Diensten, sondern fungieren auch als maßgebliche Kanäle für Informationsaustausch und Content-Sharing. Angesichts dieser Entwicklungen hat die Europäische Union den Digital Services Act (DSA) verabschiedet, mit dem Ziel, die Online-Welt transparenter, sicherer und fairer zu gestalten. Der DSA tritt heute, am 25.08.2023, in Kraft.
Der Digital Services Act: Eine Einführung
Der Digital Services Act ist ein Gesetzespaket der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Regulierung von Online-Diensten zu modernisieren und an die aktuellen digitalen Herausforderungen anzupassen. Das Hauptziel des DSA ist es, klare Regeln für Online-Plattformen festzulegen und gleichzeitig die Transparenz ihrer Aktivitäten zu erhöhen. Dieses Regelwerk betrifft eine Vielzahl von Online-Diensten, darunter soziale Medien, Online-Marktplätze, Suchmaschinen und mehr.
Wichtige Inhalte des DSA
- Verstärkte Sorgfaltspflichten für Plattformen: Der DSA legt verstärkte Verpflichtungen für Plattformen fest, um gegen rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen vorzugehen. Hierzu gehören die Implementierung von Risikobewertungen, verbesserte Content-Moderation und die Bereitstellung von Transparenzberichten.
- Transparente Nutzungsbedingungen: Plattformen müssen klare und verständliche Nutzungsbedingungen bereitstellen, um die Beziehung zwischen Plattformen und Benutzern transparenter zu gestalten.
- Beschwerdemechanismen: Der DSA fordert, dass Plattformen effektive Mechanismen zur Meldung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte implementieren. Diese Mechanismen sollten für die Benutzer leicht zugänglich sein.
- Unabhängige Prüfungsgremien: Größere Plattformen müssen unabhängige Gremien einrichten, um Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entfernung von Inhalten zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine willkürlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Empfehlungen für Rechteinhaber zur Durchsetzung ihrer Rechte unter dem DSA
Rechteinhaber können auch unter dem DSA proaktiv gegen Rechtsverletzungen auf Online-Plattformen vorgehen. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Detaillierte Dokumentation: Sammeln aller relevanten Beweise, einschließlich Screenshots, Links und Zeitstempel, um die Rechtsverletzung zu belegen.
- Plattformmechanismen nutzen: Nutzen der von den Plattformen bereitgestellten Melde- und Beschwerdemechanismen, um Verstöße zu melden. Dies erhöht die Chancen auf eine schnelle Reaktion.
- Klare Kommunikation: Darlegung von Art und Umfang der Rechtsverletzung und Vorlage der dokumentierten Rechtsverletzung.
- Professionelle Beratung: Bei komplexen Fällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat von Fachleuten einzuholen, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen hierfür zur Seite.
- Nachverfolgung der Maßnahmen: Überwachen des Fortschritts und Sicherstellung, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Verletzungen zu beenden.
Fazit
Der Digital Services Act ist für den Betrieb von und den Umgang mit Online-Plattformen ab jetzt das Maß der Dinge. Für Rechteinhaber sind die Anforderungen an die Meldung von Rechtsverletzung nun deutlich umfangreicher geregelt. Allerdings sind damit auch die Anforderungen an solche Meldungen gestiegen. Die gute Nachricht für Rechtsinhaber ist dabei, dass es den Plattformen obliegt, diese Meldungen zu vereinfachen. Das Beschwerdemanagementsystem zwingt Plattformen aus Sicht der Rechteinhaber zudem dazu, sich mit einer Meldung erneut befassen zu müssen, wenn die Plattform sie als unbegründet angesehen hat.
Erste Meinungen aus der Fachliteratur äußern jedoch auch Kritik am DSA. So sieht Prof. Spindler von der Uni Göttingen den DSA zwar als ein „ambitioniertes Vorhaben“, bei dem jedoch „trotz aller „Regulierungswut die Beantwortung fundamentaler Fragen auf der Strecke geblieben“ sei. Auch wir erwarten, dass der DSA Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen werden wird.