Die unzähligen Cookie-Banner, die uns beim Surfen im Internet täglich begegnen, könnten bald der Vergangenheit angehören. Am 4. September 2024 hat die Bundesregierung eine bedeutende Verordnung verabschiedet, die das Ziel verfolgt, die lästige Cookie-Flut einzudämmen und das Nutzererlebnis im Internet erheblich zu verbessern. Diese Verordnung basiert auf dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt.
Ein neuer Ansatz für den Datenschutz
Bundesminister Dr. Volker Wissing betont die Wichtigkeit klarer und verständlicher Regeln für einen effektiven Datenschutz. „Mit unserer Reform der Cookie-Banner-Einwilligung setzen wir genau hier an: Wir wollen die Cookie-Flut reduzieren und ein angenehmeres Surferlebnis für die Nutzer ermöglichen“, so Wissing. Die neue Regelung schafft den rechtlichen Rahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste zur Einwilligungsverwaltung ermöglicht.
Was ändert sich für die Nutzer?
Statt bei jedem Webseitenbesuch erneut über die Verwendung von Cookies entscheiden zu müssen, können Nutzer ihre Präferenzen künftig einmalig festlegen und dauerhaft speichern. Diese Entscheidung wird von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung gespeichert und kann von den Anbietern digitaler Dienste abgefragt werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, bei jedem Besuch erneut Cookie-Einstellungen vorzunehmen.
Dieses Verfahren soll nicht nur die Anzahl der Klicks reduzieren, sondern dem Nutzer auch mehr Transparenz und Kontrolle über die erteilten Einwilligungen bieten. Die Entscheidungen der Nutzer sollen auf diese Weise klarer und nachvollziehbarer werden, um ihre digitale Selbstbestimmung zu stärken.
Vorteile für Anbieter digitaler Dienste
Auch für Webseitenbetreiber und digitale Diensteanbieter bringt die neue Verordnung Vorteile mit sich. Durch das neue Verfahren können sie Einwilligungen auf rechtssichere Weise und ohne störende Banner erfragen. Das soll nicht nur ein nutzerfreundlicheres Design ermöglichen, sondern soll auch das Vertrauen der Nutzer in den Datenschutz stärken.
Ein innovativer Schritt im europäischen Kontext
Die Anerkennung der neuen Dienste zur Einwilligungsverwaltung erfolgt durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, was das Vertrauen in die Nutzung dieser neuen Verfahren weiter erhöhen soll. Offen bleibt allerdings die bedeutende Frage, wer ein Interesse daran haben sollte, einen solchen Dienst zu entwickeln. Akteure, die ein wirtschaftliches Eigeninteresse an Nutzerdaten haben, dürfen nicht die zuvor genannten Dienste anbieten. Fraglich ist in diesem Zusammenhang z.B. auch der Umgang mit Webseiten, die ein „Nein“ zum Tracking auf Grund von Cookies schlicht nicht akzeptieren: Etwa Angebote mit sogenannten Pur-Abo-Modellen, bei denen ein Besuch der Website nur gegen Bezahlung oder nach vollumfänglicher Einwilligung in alle Cookies möglich ist.
Der Ansatz ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene neu. Er reiht sich ein in die Riege ähnlicher Versuche, die letztlich wenig gegen die Cookie-Banner-Flut ausrichten konnten – etwa die „Do Not Track“-Einstellung im Browser. Zwar wird nun erstmals ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um der Flut von Cookie-Bannern entgegenzuwirken und gleichzeitig die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer zu stärken. Allerdings bleibt abzuwarten wie Effektiv das Vorhaben letztlich tatsächlich ist.
Zukünftige Entwicklungen
Die Wirksamkeit der neuen Regelungen wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung evaluiert. Der Erfolg wird dabei maßgeblich davon abhängen, dass sich geeignete Dienste am Markt etablieren und sowohl von Nutzern als auch von Anbietern digitaler Dienste in Anspruch genommen werden.
Die vollständige Verordnung, die am 4. September 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, finden Sie hier.