Datenschutz Quod erat demonstrandum – keine allgemeine Beweislastumkehr durch DSGVO von Dr. Benno Barnitzke LL.M. 9. April 2021 von Dr. Benno Barnitzke LL.M. 9. April 2021 Im Zivilprozess gilt: Jeder muss die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Nur in bestimmten Fällen kann sich das umkehren – zum Beispiel … Email