Ein neuer Gesetzesentwurf dürfte insbesondere bei Unternehmen mit Online-Shops bald für weiteren Aufwand sorgen. Denn sie müssen zukünftig sicherstellen, dass die für ein Produkt abgegebenen Bewertungen auch tatsächlich von VerbraucherInnen stammen, die das Produkt tatsächlich erworben und / oder genutzt haben.
Was ändert sich zukünftig?
Die neue Regelung enthält unter anderem eine Informationspflicht für Produktbewertungen. Sie soll im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als neuer § 5b Abs. 3 UWG eingefügt werden:
Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Der Gesetzesentwurf verbietet ferner Behauptungen des Unternehmens, wonach Bewertungen eines Produktes von solchen VerbraucherInnen stammen, die dieses Produkt tatsächlich genutzt oder erworben haben, ohne dass der Unternehmer durch angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen überprüft hat, ob dies tatsächlich der Fall ist.
Die Regelungen dienen der Umsetzung Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Das Gesetz soll am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Unternehmen muss dann darüber informieren, ob es vor Veröffentlichung der Verbraucherbewertungen Maßnahmen zur Überprüfung ihrer Echtheit trifft. Ergreift es keine Maßnahmen, muss es nach der Gesetzesbegründung auch über diesen Umstand informieren. Erfüllt es die Informationspflicht nicht, kann dieser Verstoß von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Eine Prüfungspflicht für Bewertungen enthält der Entwurf nicht. Faktisch dürfte es jedoch zu einer solchen kommen. Denn gerade Verbraucherbewertungen für Produkte dürften andere Verbraucher zu einer Kaufentscheidung bewegen. Unternehmen werden daher ein großes Interesse daran haben, die Authentizität der Bewertung nachzuweisen.
Die Verifizierung könnte etwa dadurch sichergestellt werden, dass nur registrierte Kunden Bewertungen für solche Produkte abgeben können, die sie auch tatsächlich gekauft haben.