Es gibt Fakeshops im Internet, von denen die angeblichen Shop-Betreiber nichts wissen. Erhält man dann als ahnungsloser Shop-Betreiber eine Abmahnung oder Kundenbeschwerden, muss man nicht tatenlos bleiben.
Zuletzt wurden vermehrt Fakeshops aufgebaut, in deren Impressen ahnungslose Personen oder Unternehmen als Betreiber angegeben werden. Überwiegend werden reale Adressendaten und reale Personen zufällig gemischt. Es kommt aber ebenso vor, dass beides zueinander passt. Diese Daten werden dann auch gegenüber den Domain-Registries wie z.B. der DENIC verwendet. Über den Fakeshop wird üblicherweise mehr oder weniger schlecht gefälschte Markenware aus Fernost vertickert – wenn überhaupt geliefert wird. Es dauert daher meist nicht lange, bis den vermeitlichen Shop-Betreiber die erste Post erreicht. Entweder erhält er eine Abmahnung vom Markeninhaber oder Beschwerden von verärgerten Kunden.
Bei der Ermittlung der Identitäten der tatsächlichen Domaininhaber beißt man sich normalerweise die Zähne insbesondere am Datenschutz aus. Es ist daher sowohl für die Markeninhaber als auch für die ahnungslosen Schop-Betreiber häufig unmöglich, eigene Ansprüche gegenüber den Domaininhabern zu verfolgen. Allerdings sehen die Registrierungsbedingungen der Domain-Registries wie z.B. der DENIC vor, dass die Domaininhaber verpflichtet sind, bei der Registrierung richtige Kontaktangaben anzugeben. Im Falle fehlerhafter Angaben besteht etwa bei der DENIC ein Kündigungsrecht der Registry, von dem die DENIC auch tatsächlich Gebrauch macht. Die Domain mit dem Fake-Shop wird abgeschaltet und neu vergeben. Bei diesem Vorgehen mag einem Markeninhaber der sprichwortliche Kampf gegen Windmühlen in den Sinn kommen. Aber die Praxis zeigt, dass damit Erfolge erzielt werden können.
Um als Verbraucher gar nicht erst auf einen Fakeshop hereinzufallen, empfiehlt sich die Lektüre der Tipps der Verbraucherzentrale. Erstaunlicherweise und auch bedauerlicherweise kann man mit der alten Fakeshop-Maschen nämlich offenbar immer noch Geld machen.