Am 01. Februar 2020 treten verschiedene Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung des Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und dem Protokoll zu diesem Abkommen in Kraft.
Folgendes ist für Sie wichtig:
Namensänderung der „Common Regulations“
Die Ausführungsordnung, bisher “Common Regulations” genannt, heißt nun “Regulations under the Protocol Relating to the Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks (Regulations under the Protocol)”.
Vereinfachte Verlängerung von Internationalen Registrierungen
Internationale Registrierungen sind zehn Jahre gültig und können durch Zahlung einer Gebühr direkt bei der WIPO verlängert werden.
Durch die Änderung der Regel 30 der Ausführungsordnung richtet sich ab Februar 2020 die Verlängerungsgebühr einer IR-Marke an die Anzahl der Klassen, die zu diesem Zeitpunkt Schutz genießen.
Bisher mussten Inhaber von IR-Marken die Verlängerungsgebühr auch für die Klassen zahlen, die zurückgewiesen wurden und gegen deren Zurückweisung zum Zeitpunkt der Verlängerung Rechtsmittel eingelegt wurden.
Beispiel:
Eine IR-Marke hat Schutz in der Klasse 1. Der Schutz in der Klasse 2 wurde zurückgewiesen, wogegen der Inhaber Rechtsmittel eingelegt hat. Im Februar 2020 verlängert der Inhaber seine IR-Marke lediglich für die Klasse 1, da die Entscheidung bezüglich der Zurückweisung der Klasse 2 noch nicht ergangen ist und die Marke somit nur für die Klasse 1 Schutz genießt. Im Jahr 2023 ergeht die Entscheidung, dass die IR-Marke nun auch Schutz in der Klasse 2 hat. Bis 2030 ist die IR-Marke automatisch für die Klassen 1 und 2 geschützt, auch wenn die Verlängerungsgebühr nur für die Klasse 1 gezahlt wurde.
Die geänderte Regelung führt zu einer Kostenersparnis, da die zunächst zurückgewiesenen Klassen nicht erneut verlängert werden müssen.Das neue Verlängerungsformular MM11 wird ab dem 1. Februar 2020 auf der Webseite der WIPO zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen zu den Änderungen des Madrider Systems ab Februar 2020 finden Sie auf der Webseite der WIPO.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Vielen Dank an Isabella Spallek für diesen Blogbeitrag.