Aus Anlass der Verbreitung des Corona-Virus und deren Folgen werden die Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren, die vom DPMA gewährt wurden, bis zum 04.05.2020 verlängert bzw. es wird bis dahin nicht aufgrund des Fristablaufs entschieden.
In unserem Beitrag vom 17. März 2020 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass das EUIPO alle Fristen bis zum 01. Mai 2020 verlängert hat. Nun hat auch das DPMA einen Hinweis zur Verlängerung der Fristen veröffentlicht.
Hinweis des DPMA vom 18. März 2020
Demnach werden die Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren, die vom DPMA gewährt wurden, bis zum 04. Mai 2020 verlängert bzw. es wird bis dahin nicht aufgrund des Fristablaufs entschieden. Gesonderte Mitteilungen über die Fristverlängerungen wird das Amt nicht erlassen. Weiter stellt der Hinweis klar, dass amtsseitig zu setzende Fristen des DPMA weiterhin der Situation entsprechend großzügig bestimmt werden.
Keine Verlängerung von gesetzlichen Fristen
Das DPMA kann allerdings gesetzliche Fristen nicht verlängern. Dazu zählen z.B. die Widerspruchsfrist (§ 42 MarkenG) und der Antrag auf Verlängerung (§ 47 MarkenG). Der Hinweis des DPMA unterscheidet sich somit von dem des EUIPO. Das EUIPO hat nämlich alle Fristen und somit auch die zuvor genannten Fristen verlängert.
Das DPMA verweist in Bezug auf die gesetzlichen Fristen auf die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Sofern eine gesetzlich bestimmte Frist aufgrund der aktuellen Umstände unverschuldet versäumt wurde, könne dessen Verfahren auf Antrag in den vorherigen Stand eingesetzt werden. Der Antragsteller werde dann so gestellt, als habe er die Frist eingehalten. Ob die Voraussetzungen vorliegen, müsse von der zuständigen Stelle im Einzelfall geprüft werden.
Der Hinweis des DPMA ist zu begrüßen. Er erleichtert sowohl den Markeninhabern bzw. deren Vertretern, als auch dem Amt die Handhabung der Verfahren in der Corona-Krise.
Ständig aktualisierte Informationen des DPMA im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Webseite des DPMA.
Wir halten Sie selbstverständlich ebenfalls informiert.
Vielen Dank an Isabella Spallek für diesen Blogbeitrag.