Die Datenschutzbehörden reagieren auf das jüngste Urteil des EuGH zu Cookies und kündigen im Falle von Datenschutzverstößen Sanktionen an. Wer auf seiner Webseite mit dem beliebten Datenverkehrsanalyse-Tool von Google oder mit anderen Tools den Datenverkehr trackt, sollte dies nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer tun.
Was sagen die Datenschutzbehörden?
Die Datenschutzbehörden fordern in ihren Pressemitteilungen Anbieter von Webseiten auf, für Google Analytics und vergleichbare Dienste eine Einwilligung der Nutzer einzuholen. Hier einige ausgewählte aktuelle Stellungnahmen der Behörden im Überblick:
- Bundesdatenschutzbeauftragter
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Anlass der Pressemitteilungen sind wohl vor allem – nicht näher spezifizierte – Hinweise und Beschwerden. Auch Google verlangt von den Webseitenanbietern in seinen Nutzungsbedingungen für Google Analytics eine Einwilligung der Nutzer. Unter Punkt 7 heißt es dort:
Sie sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zumutbare Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Nutzer transparente, umfassende Informationen über das Speichern von und das Zugreifen auf Cookies oder auf weitere Informationen auf dem Endgerät des Nutzers erhält und dass sich der Nutzer damit einverstanden erklärt, insoweit dies im Zusammenhang mit den Services erfolgt und das Bereitstellen solcher Informationen und das Einholen eines solchen Einverständnisses gesetzlich vorgesehen ist.
(Hervorhebung nicht im Original)
Was müssen Unternehmen tun?
Der wichtigste Schritt: Binden Sie Google Analytics oder vergleichbare Tools ab jetzt nur noch so in Ihre Webseite ein, dass Nutzer diese erst mit einem Klick aktivieren. Sie müssen die Nutzer dabei jedoch zumindest kurz darüber informieren, welche Konsequenzen die Einwilligung für sie hat. Für ausführlichere Informationen können Sie dann per Link auf die entsprechende Stelle in Ihren Datenschutzinformationen verweisen.
Ausblick
Tracking nur noch mit Einwilligung – macht das überhaupt Sinn? Ein größerer Teil der Nutzer klickt möglicherweise sofort auf „Nein, danke.“ Das erschwert den Webseitenbetreibern natürlich die Datenanalyse massiv.
Aktuell erhofft sich die Wirtschaft Unterstützung durch die geplante e-Privacy-Verordnung: Der aktuelle Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft sieht nämlich das Tracking ohne Einwilligung vor (siehe hier der Überblick zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens). Derzeit tobt jedoch eine heftige Debatte über diesen Entwurf. Nach Medienberichten scheiterte eine Einigung am vergangenen Freitag. Da die Ratspräsidentschaft Ende Dezember wieder auf einen anderen EU-Mitgliedsstaat wechselt bleibt nur bis Ende diesen Jahres Zeit für eine Einigung. Ansonsten dürfte eine Lösung wohl weiter auf sich warten lassen.
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