Besinnlich und mit einem Klassiker geht das Jahr auch auf unserem Blog zuende. Mit einem Satz, der zu Weihnachten einfach dazu gehört und aus dem Loriot-Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“ stammt: „Früher war mehr Lametta“. Das OLG München hat nun entschieden, dass diese Phrase nicht vom Urheberrecht geschützt ist.
Worum ging es?
Die Alleinerben des bekannten Komikers“Loriot“ (Vicco von Bülow) hatten eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese dient dazu, einen Anspruch schnell zu sichern. Die Alleinerben wollte es der Antragsgegnerin untersagen lassen, T-Shirts mit dem Aufdruck „Früher war mahr Lametta“ zu vetreiben. Sie begründeten ihren Unterlassungsanspruch damit, dass das Zitat „Früher war mehr Lametta“ urheberrechtlich schutzfähig sei.
Was hat das OLG München entschieden?
Bei dem Zitat „Früher war mehr Lametta“ handele es sich nicht um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk. Ein urheberrechtliche geschütztes Werk liegt nur dann vor, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Die Rechtsprechung verlangt hierfür eine gewisse „Schöpfungshöhe„. Mit diesem Kriterium werden Banales oder zufällig Entstandes vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Erforderlich ist eine schöpferische Eigentümlichkeit bzw. Originalität. Es muss also ein Mindestmaß an geistig-schöpferischer Leistung vorliegen.
Das war nach Auffassung des OLG München nicht der Fall: Blendet man nämlich aus, dass der Satz durch den Sketch in eine gewisse Situationskomik eingebunden ist und auch den Umstand aus, dass Sketch samt „Früher war mehr Lametta“ von dem fraglos bekannten und bedeutenden Künstler Loriot stamme, handele es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz. Dieser bringt entweder schlicht zum Ausdruck, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Damit handele es sich nicht um eine Phrase, die übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage.
Damit bleibt uns nur noch, uns für Ihr Interesse in diesem Jahr zu bedanken. Wir wünschen Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und wünschen Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr 2020. Bleiben Sie uns auch im neuen Jahr gewogen.
Ihr Team vom GÖHMANN IP/IT Blog