Einer in Rautenform eingetragene Oberflächenstruktur lässt sich nicht entnehmen, dass der Designschutz auch entsprechende Oberflächenstrukturen umfasst, die über die Rautenform hinausgehen.
Jens Hilger
Jens Hilger
Bloggt schwerpunktmäßig zum geistigen Eigentum (insbesondere Marken, Designs, Patente und Urheberrechte) sowie zum Werbe-, Wettbewerbs- und Domainrecht. Jens Hilger berät und vertritt insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Automotive, Automation, Kosmetik, WPR, Einzelhandel, Finanzwesen, Brandschutz und Medien. Seit 2012 ist er Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und seit 2014 Partner bei GÖHMANN am Standort Hannover.
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„Influenza“ auf dem Vormarsch
von Jens Hilgervon Jens Hilger„Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild“ – so die Vorsitzende Richterin Monika Rhein im Verfahren des Verbands Sozialer…
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Wenn in der Widergabe der Designanmeldung nicht eindeutig zu erkennen ist, auf welchen Bestandteil der Wiedergabe sich der Schutz bezieht, ist die Anmeldung nach der Entscheidung EuGH nicht einmal zur Zuerkennung des Anmeldetags geeignet.