Ein Unternehmer, der sowohl eine Website unterhält als auch AGB verwendet, muss nach BGH Urteil vom 22.09.2020 (XI ZR 162/19) die Verbraucher …
Dr. Arne Koch
Dr. Arne Koch
Ist hauptsächlich im Wettbewerbsrecht aber auch im Marken- und Urheberrecht tätig. Arne Koch berät Unternehmen aus der Textil-, Versicherungs- und Gesundheitsbranche. Er ist seit 2000 als Rechtsanwalt bei GÖHMANN am Standort Bremen tätig.
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AllgemeinWettbewerbsrecht
Prozessuale Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht
von Dr. Arne Kochvon Dr. Arne KochDas BVerfG mahnt in einer Entscheidung vom 27.07.2020 (1 BvR 1379/20) die Pflicht zur Einhaltung der prozessualen Waffengleichheit in lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren an, …
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AllgemeinGeistiges EigentumMarken
Rebhuhnjagd – Das BPatG auf der Pirsch und am Herd
von Dr. Arne Kochvon Dr. Arne KochEine Entscheidung zu der Eintragungsfähigkeit der Marke „Rebhuhn“ hat der 26. Senat des BPatG zum Anlass genommen, über ein stark dezimiertes Wildtier …
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Geistiges EigentumWettbewerbsrecht
Keine Haftung für Kundenbewertungen
von Dr. Arne Kochvon Dr. Arne KochBGH: Keine Haftung des Anbieters für Kundenbewertungen bei Amazon Wer als Anbieter eines bei Amazon angebotenen Produkts Kundenbewertungen veröffentlicht, haftet wettbewerbsrechtlich nicht …
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eCommerceGeistiges EigentumWettbewerbsrecht
Platform-to-Business-VO: Neue AGB-Anforderungen für e-commerce ab Juli 2020
von Dr. Arne Kochvon Dr. Arne KochFür Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen und gewerblichen Nutzern gelten ab dem 12.07.2020 aufgrund der Platform-to-Business-Verordnung der EU (2019/1150 zur Förderung von …