Das OLG Frankfurt am Main hatte nach bereits vorausgegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber zu entscheiden, ob es irreführend und deshalb unlauter ist, mit …
Dr. Michael Ott
Dr. Michael Ott
ist hauptsächlich im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aber auch des Markenrechts tätig. Dr. Michael Ott berät regelmäßig Unternehmen aus den Branchen Finanzen, Versicherungen und Energieversorgung. Er ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt. Seit 2015 ist Dr. Michael Ott Partner bei GÖHMANN und am Standort Frankfurt am Main tätig.
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Wettbewerbsrecht
Äußerung einer Rechtsansicht kann eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung darstellen
von Dr. Michael Ottvon Dr. Michael OttDer Bundesgerichtshof vertiefte mit Urteil vom 23.04.2020 (I ZR 85/19) seine Rechtsprechung zur wettbewerbsrechtlichen Bedeutung geäußerter Rechtsansichten. Dabei hob der Bundesgerichtshof eine …
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AllgemeineCommerceWettbewerbsrecht
Schnelle Suche nach günstigem Preis und die unlautere „Nirgendwo Günstiger Garantie“
von Dr. Michael Ottvon Dr. Michael OttDas Landgericht Köln verbot am 22.04.2020 (84 O 76/19) einem Online-Vergleichsportal die Bewerbung von Versicherungstarifen mit der Aussage „Nirgendwo Günstiger Garantie“. teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail