Einer in Rautenform eingetragene Oberflächenstruktur lässt sich nicht entnehmen, dass der Designschutz auch entsprechende Oberflächenstrukturen umfasst, die über die Rautenform hinausgehen.
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„Influenza“ auf dem Vormarsch
von Jens Hilgervon Jens Hilger„Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild“ – so die Vorsitzende Richterin Monika Rhein im Verfahren des Verbands Sozialer…
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Die Datenschutzgrundverordnung begleitet uns nunmehr seit fast einem Jahr. Welche weitreichenden Folgen ein Verstoß haben kann zeigt sich am Beispiel des Internetriesen…
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Wenn in der Widergabe der Designanmeldung nicht eindeutig zu erkennen ist, auf welchen Bestandteil der Wiedergabe sich der Schutz bezieht, ist die Anmeldung nach der Entscheidung EuGH nicht einmal zur Zuerkennung des Anmeldetags geeignet.