Die Beschwerdekammer des EUIPO hatte sich in seiner Monopoly Entscheidung (BK EUIPO – R1849/2017-2, Entscheidung vom 22.07.2019) mit der Frage zu befassen,…
Kategorie:
Geistiges Eigentum
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Nachdem nun Boris Johnson das Brexit-Desaster weiter verwalten darf und damit das seit Jahren für eigentlich unmöglich gehaltene No Deal Szenario immer…
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Einer in Rautenform eingetragene Oberflächenstruktur lässt sich nicht entnehmen, dass der Designschutz auch entsprechende Oberflächenstrukturen umfasst, die über die Rautenform hinausgehen.
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Wenn in der Widergabe der Designanmeldung nicht eindeutig zu erkennen ist, auf welchen Bestandteil der Wiedergabe sich der Schutz bezieht, ist die Anmeldung nach der Entscheidung EuGH nicht einmal zur Zuerkennung des Anmeldetags geeignet.